Kinderrechte erläutert - Praxis Bahnhofstraße Lüdinghausen

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Kinderrechte erläutert

Hier entsteht nach und nach eine Seite, die die Rechte der Kinder, im Sinne der UN-Konventionen zum Schutze der Kinder, erklärt und erläutert.
Wir nehmen teil an der Notinselinitiative - zum Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg.

 Freiheit für die Menschen

Dafür gibt es Gesetze und Regel und diese wurden in unserem Grundgesetz in den allgemeinen Menschenrechten und den Kinderrechten aufgeschrieben und sollten eine Grundlage bilden für das Miteinander unter uns Menschen und dem Miteinander der Staaten.

Leider ist es in vielen Staaten immer noch nicht umgesetzt worden und dort werden viele Menschen verfolgt weil Sie anders aussehen, eine andere Religion habe, weil man eine andere Meinung hat, weil sie Frauen und Mädchen sind, weil sie Kinder sind.

Auch wenn unser Grundgesetz nicht optimal für jeden ist, ist es doch eine wichtige Grundlage für uns und unsere Demokratie. Wir brauchen die Regeln im Miteinander und dürfen Stolz darauf sein das wir hier in Europa fast überall uns auf einen ähnlichen Gesetzestext beziehen können der uns vor der Willkür der Regierung schützt. 

Jeder Mensch, auch Kinder haben Rechte und Würde, sie müssen geachtet und immer wieder unser Denken und Handeln bestimmen.

Die wichtigsten Bereiche in den den Texten versuche ich etwas zu erläutern. Dafür nehme ich als Basis offizielle Texte der UN, von Unicef und unseres Grundgesetzes.

 

Charta der Menschenrechte 

Grundrechte Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. 

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. 

Charta der Kinderrechte 

Artikel 2
(1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe,
dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds. 

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicher zu stellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird. 

Grundgesetz Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 

Gerade diese ersten Grundsätze in den drei Regularien sind, so finde ich, die wichtigsten Grundeinstellungen für ein menschliches Miteinander. Der Begriff Freiheit ist für alle Menschen die wichtigste und an meisten anzustrebende Grundlage, nur wer wirklich frei ist, ist auch bereit sich einzubringen. Mit Freiheit ist aber nicht die zügellose Freiheit für alles gemeint, sondern die sorgsam geregelte Freiheit, die schon in den minimalsten Grundsatz in einem Satz zusammengefaßt werden kann, was viele Menschen als goldene Regel betrachten :

Was du nicht willst, dass man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

Ein Grundsatz, in dem viel richtiges steckt und der eine Basis für ethisches Handeln und Wirken beinhaltet.

 

Kinderrechte erläutert